Entlehnbedingungen
Es gelten die Bestimmungen der Benutzungsordnung (PDF) der Universitätsbibliothek.
Ausweise
Es gelten die Bibliotheksausweise der UB Wien.
Ausweise können bei unserer Leihstelle im 4. Stock oder an der Hauptbibliothek gelöst werden.
StudentInnen benötigen ihren Studierendenausweis und Meldezettel, UniversitätsmitarbeiterInnen eine Bestätigung der/des verantwortlichen Leiters/in. Die Formulare bekommen Sie an der
Leihstelle im 4. Stock oder können Sie hier herunterladen.
Entlehnfrist
Leihfrist (inkl. Lehrbücher): 4 Wochen, Verlängerung möglich (z.B. via WWW)
Nachschlagewerke, Zeitschriften: unentlehnbar
Bücher der »Ausstellung«
liegen 15 Tage ab Verständigung bereit (Abholort aller Vormerkungen: 4. Stock).
Gebühren
Mahnungen und Fristüberschreitungen sind für StudentInnen
und allg. BenützerInnen kostenpflichtig. Bringen Sie deshalb entlehnte
Werke rechtzeitig zurück!
Mahngebühr: € 2,00; Überziehungsgebühr:
€ 0,20 pro Tag und entlehntem Werk.
Benutzungsgebühr für Personen, die nicht
Angehörige einer österreichischen Universität,
Schule oder Fachhochschule sind: € 15,- pro Jahr
Sperren
Für alle BenutzerInnen gilt, dass nach Ablauf der Entlehnfrist
eine Sperre vom System eintritt und keine weitere Literatur entlehnt
oder vorgemerkt werden kann, bis alle überfälligen Werke retourniert
worden sind. Bitte beachten Sie: Sperren durch die Hauptbibliothek oder
andere Fachbereichsbibliotheken gelten auch an der Zentralbibliothek
für Physik und umgekehrt!
Fragen, Verlängerungen ?
Tel.: 01-4277-27601 bzw. via E-Mail: .

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